Zahnarztpraxis Dr. Koitzsch  

Ihre Praxis für Zahngesundheit in Burkhardtsdorf 

Das gesamte Praxisteam wünscht Ihnen frohe Weihnachten! Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und werden auch im neuen Jahr alles daran setzen, Sie weiterhin bestmöglich zu betreuen.


Vom 25.12.2023 bis 01.01.2024 bleibt unsere Praxis geschlossen. In dieser Zeit ist ein zahnärztlicher Notfalldienst organisiert. Diesen können Sie hier einsehen.



Auszeichnung von FOCUS GESUNDHEIT für unsere Praxis

  

Die Redaktion von FOCUS GESUNDHEIT hat unsere Praxis auf Basis einer unabhängigen Erhebung ausgezeichnet. Diese basiert auf einer von Experten anerkannten Erhebung, die sich auf objektive Kriterien stützt und in Kooperation mit Stiftung Gesundheit ermittelt wird. Damit werden wir als Ärzte in der Region empfohlen.



Modernste digitale Röntgentechnik ab sofort in unserer Praxis

  

Seit September 2017 können wir durch neueste digitale Röntgengeräte die Bildqualität deutlich steigern. Noch wichtiger aber ist die erhebliche Reduzierung der Strahlenbelastung während der Aufnahme. Ein weiterer Vorteil liegt in der sofortigen Verfügbarkeit der Röntgenbilder, das heißt deutlich verkürzte Wartezeiten.

 

 

Neugestaltung unseres Prophylaxebereichs

 

Wir können Sie ab sofort in unserem neu eingerichteten Prophylaxezimmer mit neuester Technik und neuem Mobiliar im Bereich Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe betreuen. Damit stehen uns mehr Kapazitäten und effektivere Behandlungsgeräte zu Verfügung, um Sie noch besser zu betreuen.

Des Weiteren steht uns ein neuer hochmoderner Behandlungsstuhl u.a. mit intraoraler Kamera und einem 21-Zoll Monitor zur Verfügung.

 

  

Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung

  

Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung und anderen prophylaktischen Behandlungsmaßnahmen. Die Vorzüge dieser Behandlungen sind in der Rubrik Unsere Leistungen beschrieben.

 

Eine Übersicht der Krankenkassen mit diesen Angeboten finden Sie hier.

 

Zur Erstattung dieses Betrages reichen Sie bitte die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Private Krankenversicherungen und "Zahnzusatzversicherungen" übernehmen die Kosten der Behandlung entsprechend der vereinbarten Bedingungen.