Zahnarztpraxis Dr. Koitzsch  

Ihre Praxis für Zahngesundheit in Burkhardtsdorf 

Urlaubsvertretung


Vom 11.07.2024 bis 31.07.2024 bleibt unsere Praxis wegen Urlaub geschlossen. In dieser Zeit ist eine Vertretung organisiert (bitte telefonisch anmelden):

11.07. und 12.07.: Zahnarztpraxis Tobias Bräuer, Burkhardtsdorfer Weg 7, 09392 Auerbach,                                                    Tel.: 03721/24600

15.07. bis 31.07.: Dr. Alexander Hirsch, Hauptstraße 62 b, 09387 Jahnsdorf/OT Leukersdorf,  Tel.: 0371/221799

Wir sind wieder ab Donnerstag, den 01.08.2024 wieder persönlich für Sie da.



Auszeichnung von FOCUS GESUNDHEIT für unsere Praxis

  

Die Redaktion von FOCUS GESUNDHEIT hat unsere Praxis auf Basis einer unabhängigen Erhebung ausgezeichnet. Diese basiert auf einer von Experten anerkannten Erhebung, die sich auf objektive Kriterien stützt und in Kooperation mit Stiftung Gesundheit ermittelt wird. Damit werden wir als Ärzte in der Region empfohlen.



Modernste digitale Röntgentechnik ab sofort in unserer Praxis

  

Seit September 2017 können wir durch neueste digitale Röntgengeräte die Bildqualität deutlich steigern. Noch wichtiger aber ist die erhebliche Reduzierung der Strahlenbelastung während der Aufnahme. Ein weiterer Vorteil liegt in der sofortigen Verfügbarkeit der Röntgenbilder, das heißt deutlich verkürzte Wartezeiten.

 

 

Neugestaltung unseres Prophylaxebereichs

 

Wir können Sie ab sofort in unserem neu eingerichteten Prophylaxezimmer mit neuester Technik und neuem Mobiliar im Bereich Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe betreuen. Damit stehen uns mehr Kapazitäten und effektivere Behandlungsgeräte zu Verfügung, um Sie noch besser zu betreuen.

Des Weiteren steht uns ein neuer hochmoderner Behandlungsstuhl u.a. mit intraoraler Kamera und einem 21-Zoll Monitor zur Verfügung.

 

  

Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung

  

Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung und anderen prophylaktischen Behandlungsmaßnahmen. Die Vorzüge dieser Behandlungen sind in der Rubrik Unsere Leistungen beschrieben.

 

Eine Übersicht der Krankenkassen mit diesen Angeboten finden Sie hier.

 

Zur Erstattung dieses Betrages reichen Sie bitte die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Private Krankenversicherungen und "Zahnzusatzversicherungen" übernehmen die Kosten der Behandlung entsprechend der vereinbarten Bedingungen.